Michinightrider hat geschrieben:Auch wenn man sowas eingetragen bekommt, interessiert das keinen Bullen.
Zu laut ist zu laut und schon biste wieder dabei. Du kennst die Preise ja jetzt !
Ist nicht so einfach - ueber der Nenndrehzahl wird die Lautstaerke ja nicht gemessen. Legal ist das jedoch nur fuer Autos, die ab Werk mit Klappenauspuff augeruestet wurden. So meine Interpretation.
PS: Es geht hier nur noch um Klarstellungen bezueglich NPP, ich selbst lass die originale Anlage am Auto.
https://generationtuning.de/ist-ein-kla ... erbot_2018Klappenauspuff Verbot 2018In der Tuning Szene geht das Gerücht um, dass Klappenabgasanlagen ab 2018 verboten werden.
Dies ist nicht ganz wahr.
Im Jahr 2016 trat die EU-Verordnung 540/2014 in Kraft.
Diese besagt, dass alle Fahrzeuge mit Austauschdämpferanlagen nicht lauter sein dürfen, als die Serienabgasanlage bzw. die gesetzlichen Grenzwerte.
Davon nicht betroffen sind Fahrzeuge die bereits einen Klappenauspuff serienmäßig verbaut oder vor Inkrafttreten der EU-Verordnung eingetragen haben. Es gilt Bestandsschutz.
Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) brachte nochmal Klarheit.
Im Jahr 2018 wurde ein Verkehrsblatt veröffentlicht, in dem klargestellt wurde, dass alle Klappenabgasanlagen die lauter sind als der Serienzustand gegen Paragraphen 30 StVZO verstoßen.D.h. eine Klappenabgasanlage einzutragen ist weiterhin kein Problem, sie darf jedoch nicht lauter sein als die Serienanlage.
Dann ist der Sinn natürlich komplett verfehlt.
Ob man einen lauteren Klappenauspuff noch eingetragen bekommt, hängt also ganz stark vom TÜV-Prüfer ab und kann dann trotzdem im Nachhinein noch angezweifelt werden.
Bessere Chancen hat man, wenn vorher bereits eine Klappenabgasanlage verbaut war. Dann ist auch der Austausch gegen eine Neue in der Regel kein Problem.