Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

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Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon KnightRainer » 12.11.14, 12:56

mit wild wichsendem Gruss
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon blitziii » 12.11.14, 13:15

Das ist im Grunde nichts neues sondern seit Jahren Realität. Das gilt im Übrigen nicht nur für Autos, sondern auch für alles andere was man bei eBay verkaufen kann.
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon J.M.G. » 12.11.14, 13:32

Abhilfe: Man muss dafür sorgen, dass bei Abbruch der Auktion jemand höchstbietend ist, der auf etwaige Schadensersatzforderungen verzichtet.

Nachtrag: Es ist übrigens eine BGH-Entscheidung, die die Revision des Klägers verworfen hat und so das Berufungsurteil (vom OLG Jena) bestätigt hat.
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon RainerR » 12.11.14, 13:40

Solltec doch jedem Verkäufer klar sein, warum der aufs Gericht geht ist doch unsinnig,

Gruss RainerR
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon Micha » 12.11.14, 14:00

Richtig so.ich hasse es wenn Leute Auktionen abbrechen
Wenn Gott gewollt hätte das Ich anderen in den Arsch krieche wäre ich ein Zäpfchen geworden
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon Corvalex » 12.11.14, 14:04

In meinen Augen ein sehr hartes Urteil.

Es hilft in Zukunft jedenfalls, die Glaubwürdigkeit von ebay-Auktionen zu erhöhen und bietet Rechtskundigen schöne Klagemöglichkeiten zum Geldverdienen. [smilie=biggrin.gif]
Gruß Alex
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon J.M.G. » 12.11.14, 14:23

RainerR hat geschrieben:Solltec doch jedem Verkäufer klar sein, warum der aufs Gericht geht ist doch unsinnig,

Gruss RainerR


Ich kenne die Argumentation des Klägers nicht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass dieser auf eine mögliche Sittenwidrigkeit des Vertrags abgestellt haben könnte. Dies ist -zumindest für mich- auch nicht völlig fernliegend. Gleichwohl hat das Gericht überzeugend dargelegt, dass der Kläger zum einen um das einer "Auktion" immanenten Risikos hätte wissen müssen und zum anderen Ebay gleich mehrere Möglichkeiten bietet, dieses Risiko zu minimieren (Mindestpreis bei KFZ / Startgebot).
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon KnightRainer » 12.11.14, 14:55

auf mobile oder einem Verkauf in der Zeitung kann ich auch sagen "sorry der Wagen wurde bereits verkauft" oder "ich brauche den Wagen doch noch selber". Dieses ebay Urteil schränkt meine Flexibilität auf jeden Fall erheblich ein. Ohne Mindestgebot sollte man jedenfalls auf gar keinen Fall was einstellen.
mit wild wichsendem Gruss
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon Cellonde » 12.11.14, 15:04

ich versteh die Aufregung nicht, es gibt dioch die ebay Kleinanzeigen, damit ist das Problem erledgit.
Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon J.M.G. » 12.11.14, 16:31

KnightRainer hat geschrieben:auf mobile oder einem Verkauf in der Zeitung kann ich auch sagen "sorry der Wagen wurde bereits verkauft" oder "ich brauche den Wagen doch noch selber". Dieses ebay Urteil schränkt meine Flexibilität auf jeden Fall erheblich ein. Ohne Mindestgebot sollte man jedenfalls auf gar keinen Fall was einstellen.


Hallo Rainer,
bei einer Zeitungsannonce, Inserierung bei Mobile.de, Ausstellung im Showroom usw. handelt es sich jedoch nicht um ein Angebot. Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die die wesentlichen Vertragsbestandteile beinhaltet und mit Rechtsbindungswillen abgegeben wurde. Wesentliche Vertragsbestandteile sind beim Kaufvertrag Kaufsache, Kaufpreis und Kaufparteien. Rechtsbindungswille meint die Absicht sich rechtlich binden zu wollen. Genau das will man aber mit der Ausstellung eines Fahrzeugs nicht - denn Du möchtest ja selbst entscheiden, an wen Du verkaufen willst. Bei den genannten Beispielen handelt es sich um eine invitatio ad offerendum (eine "Einladung ein Angebot" abzugeben).

Anders bei Ebay. Hier wird schon in den AGBs klar gemacht, dass hier direkt mit Angebot und Annahme gearbeitet wird, also ein Vertrag sofort zu Stande kommt. Das weiß man vorher und sollte sich dessen beim Einstellen bewusst sein.

Wer also eine Auktion abbrechen muss, der sollte dafür -wie gesagt- sorgen, dass der Höchstbietende jemand ist, der einen nicht mit einer Schadensersatzklage überzieht.
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon Corvalex » 12.11.14, 16:39

Der Anbieter hätte lieber sagen sollen: "Sorry, hab ihn platt gefahren" [smilie=biggrin.gif]
Gruß Alex
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon RUBY » 12.11.14, 16:48

Die Rechtsprechung ist vollkommen neu.

Hatte 2012 ein Boot ersteigern wollen. War der Höchstbietende, wurde abgebrochen.
Vor AG Dresden sagte zu dem Versuch das Boot einzuklagen :

Folgende Bedingungen müssen vorhanden sein:
-Abbuch weniger als 12 Stunden vor der Auktion
- Es muss nachgewiesen werden das der Arikel verfügbar ist oder der verbindlichen Nachweis, das es verkauft wurde.

Beides war nicht gegeben, somit konnte ich nicht die herausgabe des Bootes einklagen.
Auch, weil die Ebay AGB so aufgebaut sind. Da steht nähmlich drin , es sei ein unverbindliches Angebot,
keine Versteigerung.

Das mit dem Schadenersatz ist völlig neu.
Grüße Frank
Zuletzt geändert von RUBY am 12.11.14, 16:52, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon RUBY » 12.11.14, 16:54

Das hast Du falsch verstanden. Da steht nicht drin, das er das Auto rausrücken muss.
Da steht drin , das Du einen Schadensersatz einklagen kannst. Mehr nicht .Und das ist auch kein Freifahrtschein .
Hier stand drin
"Per E-Mail teilte der Verkäufer dem Bieter mit, er habe außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden, der bereit sei, 4200 Euro zu zahlen"
Und damit hat er seinen Sargnagel eingeschlagen.
Problem ist, wie bei mir, Du musst das Nachweisen! Sprich Dedektiv ansetzen und Beweise sammeln.

Grüße
Frank
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon McCoy » 12.11.14, 17:06

Einfach einen Mindestpreis zur Auktion und schon kann nix passieren!!!
Beginne keinen Kampf den du nicht gewinnen kannst!!!
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon RainerR » 13.11.14, 10:08

Also wenn ich ein Auto verkaufen will, dann setz ich doch einen Mindestpreis an, das sollte doch der Dümmste kapieren. Wer dermaßen fahrlässig handelt, braucht sich nicht wundern,

Gruss RainerR
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon RUBY » 13.11.14, 17:37

Es wird sogar richtig mit dem zurückziehen der Gebote betrogen.
Beipiel:
1 Bieter setzt 1000
2. Bieter setzt 10000
3 Bieter setzt 10100

Aktuelles Gebot 10100

Der Gegenstand ist ca 8000 Wert.

Nun ziehen Bieter 3 + 2 ihre Gebote zurück.

Auf einmal steht das wieder auf 1 Euro.
Nun sind aber nur noch 12 Stunden bis zum Ablauf der Auktion.
Wenn man Pech hat und so dumm war das um 8 Uhr Morgens zu setzten,
geht das für ganz kleines Geld weg, vollkommen legal.

Und die 3 Bieter arbeiten zusammen.
So etwas ist mir auch mal passiert.
Ich habe dann geben die E Bay Grundsätze verstoßen und einen Freund
8000 setzen lassen, 10 Minuten vor Ablauf der Auktion. Dann ging es für 1010 Euro weg an meine Freund.

Der hat das dann noch mal reingesetzt und Ich habe meine Auktion Es dem Ebay Sicherheitsdienst gemeldet.
Ebay hat sich das angeschaut und konnte keine Unregelmäßigkeiten feststellen.
Am Ende erhielt ich die Adressen der beiden Bieter, nützen mir nichts.

Ging dann für 11 200 in einer 2 Auktion weg beim Freund weg.
Gut das man Freunde hat, den man vertrauen kann.
Grüße
Frank
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Re: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen

Beitragvon J.M.G. » 13.11.14, 17:46

Nochmal: Wer dem entgehen will, nutzt entweder Mindestpreis, passt das Startgebot an oder bittet jemanden mitzubieten.
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